Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dazu, Sie als Kunden und uns als Unternehmer auf für beide Seiten gerechte Weise zu schützen. Die Formulierungen entsprechen üblicher Praxis. Bitte lesen Sie die AGB durch, ehe Sie einen Kurs buchen. Setzen Sie uns schriftlich davon in Kenntnis, falls Sie einen Passus als ungerecht empfinden, oder wenn Sie glauben, dass er in Ihrem Fall nicht zutreffen sollte.
1. Reisevertrag.
a. Die Anmeldung für den Kurs hat schriftlich zu erfolgen. Durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung seitens culturetrail wird diese verbindlich. Der Antragsteller steht sowohl für seine Vertragsverpflichtungen sowie auch für die von ihm angemeldeten Personen ein.
b. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von culturetrail verbindlich an.
c. Der Kunde erklärt sich durch die Anmeldung auch mit der Speicherung seiner persönlichen Daten einverstanden. Diese werden ausschließlich für die Kursvorbereitung und Kundenbetreuung benützt.
2. Bezahlung.
Sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von mindestens 10% des Gesamtpreises zu leisten. Wird eine Anzahlung nicht Vertragsgemäss gezahlt, kann culturetrail den Vertrag unter Anwendung der Stornogebühren kündigen. Sechs Wochen vor Kursbeginn ist der Restbetrag ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Es zählt das Eingangsdatum auf unserem Bankkonto. Bei Buchungen ab dem 25.Tag vor Kursbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
3. Leistungen.
Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen auf der Website, den jeweiligen Prospekten oder anderen schriftlichen Mitteilungen. Gesonderte Vereinbarungen, auch individuell abgestimmte Lehrveranstaltungen sind möglich, bedürfen aber der schriftlichen Form.
4. Änderungen/Umbuchungen.
Auf Wunsch des Kunden können Vertragsänderungen oder Umbuchungen, soweit diese möglich sind, vorgenommen werden. Die Gebühr hierfür beträgt pro Person € 15,-.
5. Leistungsänderungen.
a. Wesentliche Änderungen der zugesagten Leistungen müssen dem Kunden, sobald culturetrail davon Kenntnis erhält, unverzüglich mitgeteilt werden. Innerhalb von 10 Tagen danach hat der Kunde das Recht, gebührenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Tut er dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Minderung.
b. Bei Eintritt unvorhergesehener Umstände (Streckensperrungen, Erdrutsche, Treibjagden usw.) kann kurzfristig vom geplanten Kursprogramm abgewichen werden.
6. Preisänderungen nach Vertragsabschluss.
Preiserhöhungen nach Abschluss des Reisevertrages sind bei der unvorhergesehenen Erhöhung, Veränderung oder Einführung von Gebühren, Tarifen, Wechselkursen oder Steuern statthaft. Beträgt die notwendig gewordene Erhöhung der Preise mehr als 10%, kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntmachung derselben gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich bekannt gemacht werden. Fallen etwa Gebühren, Tarife oder Steuern weg, oder werden gesenkt, so kann der Reisepreis nachträglich gesenkt werden. In diesem Fall entfällt jedoch das gebührenfreie Rücktrittsrecht des Kunden.
7. Rücktritt des Kunden.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss culturetrail schriftlich mitgeteilt werden. Bei Eintreffen der Rücktrittserklärung bei culturetrail wird diese wirksam. Für die entstandenen Aufwendungen bei den Reisevorbereitungen ist culturetrail zu entschädigen. Rücktritt wg. höherer Gewalt siehe § 11a.
8. Stornogebühren.
Bis zum 42. Tag vor Reisebeginn kann culturetrail 10% des Gesamtreisepreises als Entschädigung verlangen. Vom 41. bis zum 21. Tag vor Reiseantritt sind 35% des Gesamtreisepreises fällig, vom 20. bis zum 11. Tag 45%, vom 10. bis zum 6. Tag 50%, danach, wie auch bei Nichterscheinen am Reisetag, sind 100% des Reisepreises zu zahlen.
9. Kündigung durch culturetrail.
a. Wird eine Veranstaltung durch das Verhalten eines Teilnehmers trotz Abmahnung nachhaltig gestört, oder wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält, oder durch sein Verhalten das Ansehen der Kursteilnehmer im Ausland beschädigt und trotz Mahnung keine Verhaltensänderung eintritt, oder um sonst welchen Schaden von der Gruppe abzuwenden, kann der Vertrag mit diesem sofort aufgehoben werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Kurspreises, oder auch nur eines Teils davon, besteht nicht.
b. Ein Kündigungsrecht besteht bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl. Diese wird bei der Tourenbeschreibung angegeben. Der Kurs kann dennoch durchgeführt werden, wenn die anderen Vertragspartner einem entsprechenden Preisausgleich zustimmen.
c. Ein Kündigungsrecht besteht auch, wenn die Durchführung des Kurses für culturetrail nicht zumutbar ist, weil die entstehenden Kosten aus unvorherzusehenden Gründen zur Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze führen würden. In beiden Fällen (b., c.) verpflichtet sich culturetrail, den Vertragspartnern sofort nach Eintritt der Kündigungsvorraussetzung, aber nicht später als 10 Tage vor Kursbeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Der Kunde wird, wenn er es verlangt, auf einen anderen Kurse umgebucht oder der Preis wird zurückerstattet.
d. Kündigungsgrund ist auch trotz Mahnung weiter bestehender Zahlungsrückstand des Kunden.
11. Kündigung wg. aussergewöhnliche Umstände.
Des weiteren besteht ein Kündigungsrecht sowohl für den Veranstalter als auch für den Teilnehmer,
a. wenn die Durchführung des Kurses durch bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen) verhindert werden würde;
b. während der Veranstaltung, wenn ein in vertretbarer Zeit nicht reparabler Schaden an einem der Reisefahrzeuge auftritt. Handelt es sich dabei um ein Kundenfahrzeug, wird von culturetrail der Reisepreis zurückerstattet, jedoch abzüglich der schon erbrachten Leistungen und der nach Beendigung der Reise noch notwendigerweise entstehenden Kosten.
c. Culturetrail kann den Vertrag kündigen, wenn wegen eines Unfalls oder ernster Erkrankung der Kursleiter ausfällt und kein Ersatz verfügbar ist oder wenn wegen eines Unfalls oder technischem Defekt das Führungsauto ausfällt und ohne Überschreiten der wirtschaftlichen Opfergrenze ein Ersatzwagen nicht zu beschaffen ist. Regressansprüche seitens des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
12. Gewährleistung und Mitwirkungsverpflichtung.
a.Culturetrail steht für die gewissenhafte Kurs- und Tourenplanung sowie die Auswahl der Leistungsträger ein. Es sei jedoch vorsorglich darauf hingewiesen, dass im Ausland nicht alle Standards notwendigerweise den hiesigen Erwartungen entsprechen. Dies kann insbesondere auf die Klassifizierung der Unterkunft zutreffen. Wird jedoch eine von uns zugesagte Leistung nicht, oder nur unvollständig erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Bei Beanstandungen ist der Kursleiter sofort zu benachrichtigen.
b. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, unter Berücksichtung der jeweiligen landesüblichen Qualitätsstandards, den Gepflogenheiten, Sitten und Traditionen des Gastgeberlandes dazu beizutragen, einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Wir werden uns bemühen, auftretende Mängel zufriedenstellend zu beheben.
13. Nicht in Anspruch genommene Leistungen.Verzichtet der Kunde auf einzelne vertraglich vereinbarte Leistungen, so besteht weder Anspruch auf Rückerstattung noch auf Ersatzleistung.
14. Haftungsbeschränkung.
a. culturetrail haftet nicht für Fremdleistungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass culturetrail etwa Unterkünfte zwar sorgfältig auswählt und den Kurs- und Tourenverlauf gewissenhaft plant, aber nicht für etwaige Verfehlungen der Leistungsträger (Agenturen, Hotels, Restaurants, Museen usw.) zur Verantwortung gezogen werden kann. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass unsere Bildungs und Abenteuer Veranstaltungen schon allein Aufgrund ihres Charakters als solche Risiken enthalten.
b. Der Verlust von Gegenständen, Unfälle, Schäden an Personen und Dingen die sich im Rahmen der Durchführung eines Kurses, dem Besuch archäologischer Grabungsstätten und Ruinen, insbesondere auch durch das Befahren und Begehen unwegsamen Geländes ergeben können, werden ebenfalls von einer Haftung ausgeschlossen.
c. Bei Verzögerungen, die sich bei technischen Schäden an Fahrzeugen und deren Behebung ergeben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz für nichterbrachte Leistungen.
d. Der Kunde ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften des Gastlandes selbst verantwortlich.
e. culturetrail haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen maximal mit dem 3-fachen des Kurspreises. Die Vertragspartner sind sich einig, dass die Verjährungsfrist auf ein Jahr nach Beendigung der Veranstaltung beschränkt wird.
15. Mithilfepflicht.
Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, enstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei auftretenden Schwierigkeiten, zum Beispiel bei Krankheit, Unfällen, Pannen, Ärger mit Behörden, hat jeder Teilnehmer nach Maßgabe seiner Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass dem oder den Betroffenen geholfen wird. Liegengebliebene Fahrzeuge werden zur nächsten Werkstatt geschleppt, den Insassen wird, soweit möglich, in anderen Fahrzeugen Platz angeboten. Dies gilt ausdrücklich auch für das Fahrzeug der Kursleitung bzw. des Tourenführers. In allen Fällen hat der Kunde eine notwendigerweise stattfindende Änderung des Veranstaltungsablaufs hinzunehmen und kann dafür keine Regressansprüche geltend machen.
16. Versicherungen.
Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie einer Reiseunfallversicherung empfohlen.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung soll nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung sowie des Vertrages zur Folge haben. Es tritt statt dessen eine Gesetzliche Regelung in Kraft, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen bleibt der Vertrag bestehen.
18. Gerichtsstand.
Gerichtsstand ist Göttingen.